Bedingungen des Verleihs:
§ 1
Leihgegenstand
(1) Der Verleiher überlässt dem Entleiher zum leihweisen Gebrauch folgende Leihgabe(n):
(2) Der Verleiher bestätigt, dass die Leihgabe(n) in seinem Eigentum steht (stehen) bzw. dass er das Recht hat, die Leihgabe(n) einem Dritten teilweise zu überlassen.
§ 2
Leihgebühren, Leihzeit und Rückgabe
(1) Die Leihgebühren werden euch über eure Kontaktmöglichkeit mitgeteilt und sind am Entleihtag in bar zu entrichten.
(2) Die Leihzeit beginnt am angegebenen Datum und endet mit der Rückgabe der Leihgabe(n), spätestens jedoch 3 Tage nach Entleihung (nach Absprache auch später).
§ 3
Reinigungsgebühr
(1) Der Verleiher erhebt eine Reinigungsgebühr (als Kaution) in Höhe von 5 € pro Leihgabe, die am Entleihtag in bar zu entrichten ist.
(2) Die Kaution wird zurückerstattet, sofern der Entleiher die Leihgabe(n) in ordentlich gereinigtem Zustand an den Verleiher zurückgegeben wird.
(3) Sollte eine Reinigung am Rückgabetag nicht möglich sein, hat der Entleiher 3 Tage Zeit dies nachzuholen, ansonsten verbleibt die Reinigungsgebühr beim Verleiher als Entschädigung.
§ 4
Beschädigungen, Haftung
(1) Der Entleiher verpflichtet sich zu besonderer Sorgalt im Umgang mit der Leihgabe/den Leihgaben. Sollte(n) die Leihgabe(n) oder ein Teil davon durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Entleiher für den daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Leihgabe(n) oder ein Teil davon verloren geht. Der Entleiher verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen.
(2) Jede Beschädigung oder Verlust der Leihgabe oder eines Teils davon ist dem Leihgeber sofort mündlich oder schriftlich anzuzeigen.
(3) An der Leihgabe/den Leihgaben darf/dürfen keinerlei irreversible, technische oder sonstige Veränderungen vorgenommen werden, es sei denn, diese sind mit dem Entleiher abgesprochen.
(4) Die Leihgabe(n) oder ein Teil davon darf weder zur Nutzung an unberechtigte Dritte weitergegeben, noch vermietet oder verkauft werden.
§ 5
Kaution, Schadensersatz
(1) Der Verleiher verzichtet auf eine Kaution.
(2) Der Entleiher verpflichtet sich zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe des Wertes der Leihgabe(n), wenn es zu Beschädigungen oder Verlust der Leihgabe(n) oder Teilen kommt.
(3) Der Wert der Leihgabe(n) ist auf der Website einsehbar.
§ 6
Rücktritt
(1) Der Entleiher kann jederzeit die Leihgabe(n) an den Verleiher zurückgeben.
(2) Der Verleiher kann die Leihgabe(n) jederzeit aus wichtigem Grund zurückfordern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein eigener Bedarf des Verleihers.
(3) Der Verleiher ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Vertragsbedingungen verletzt werden. Die Leihgabe(n) ist/sind nach dem Rücktritt vom Vertrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntgabe des Rücktritts, an den Verleiher zurückzugeben.
§ 7
Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
(2) Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in zulässiger Weise gerecht werden.